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09. Februar 2026

Immobilien-PR: Renderings für Pressemitteilungen richtig nutzen

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Immobilien-PR: Renderings für Pressemitteilungen richtig nutzen

Sie schicken die Pressemitteilung zum Baustart an achtzehn Redaktionen und bekommen zwei Rückmeldungen: eine Absage und eine Nachfrage nach einem Bild in höherer Auflösung. Das Bild, das Sie mitgeschickt haben, stammt aus dem Exposé, ist 1.200 Pixel breit, trägt das Logo Ihres Vertriebspartners in der Ecke und hat keine Bildunterschrift. Für ein Immobilienportal war es perfekt. Für eine Redaktion ist es unbrauchbar.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit funktioniert nach anderen Regeln als Vertrieb. Redaktionen sind keine Zielgruppe, die man überzeugen muss – sie sind ein Produktionsbetrieb mit Deadline, und sie nehmen das Material, das am wenigsten Arbeit macht. Dieser Beitrag beschreibt, wie Bildmaterial beschaffen sein muss, damit es diese Hürde nimmt.

Ein Pressebild ist kein Vertriebsbild

Das Vertriebsbild hat eine Aufgabe: Es soll Zustimmung erzeugen. Es darf idealisieren, es zeigt Menschen, die den Raum bewohnen, es ist auf Sehnsucht komponiert. Das Pressebild hat eine andere Aufgabe: Es soll einen Sachverhalt belegen. Eine Redaktion illustriert damit eine Nachricht – Baustart, Richtfest, Umnutzung eines Areals, Nachverdichtung im Quartier. Was sie braucht, ist Information, keine Stimmung.

Daraus folgen drei konkrete Unterschiede. Erstens die Perspektive: Das Pressebild zeigt das Gebäude eher im städtebaulichen Kontext als in der Nahaufnahme mit Sonnenuntergang. Ein Lokalredakteur schreibt über die Straße, nicht über die Fassadendetails. Zweitens die Staffage: Ein Bild voller lachender Menschen wirkt in einem redaktionellen Umfeld wie eine Anzeige und wird häufiger abgelehnt. Drittens die Ehrlichkeit: Ein Pressebild, das später sichtbar vom gebauten Zustand abweicht, ist ein Reputationsrisiko, weil es archiviert wird und in fünf Jahren noch auffindbar ist.

Für den städtebaulichen Kontext eignen sich Ansichten, die das Volumen in der Nachbarbebauung zeigen – eine Disziplin, die in der Außenvisualisierung im Bestandsumfeld ohnehin geübt wird und für die Presse nur anders ausgewählt werden muss.

Was Redaktionen technisch verlangen

Die technischen Anforderungen sind unspektakulär, aber sie entscheiden über Veröffentlichung oder Ablehnung.

  • Auflösung: Für Printnutzung sind 300 dpi bei der abzudruckenden Größe der Maßstab. Praktisch heißt das: Liefern Sie die Bilder so groß, wie sie gerendert wurden, mindestens jedoch in einer Kantenlänge um 3.000 Pixel. Ein hochskaliertes Webbild erkennt jede Bildredaktion.
  • Farbraum: sRGB für Online, auf Anfrage eine CMYK-Version für den Druck. Wer nur eine Datei bereitstellen will, wählt sRGB und weist darauf hin.
  • Dateiformat: JPEG in hoher Qualitätsstufe, nicht WebP, nicht HEIC. Redaktionssysteme sind konservativ.
  • Kein eingebranntes Logo, kein Wasserzeichen. Ein Bild mit Vertriebslogo ist Werbung und wird im redaktionellen Teil nicht gedruckt.
  • Beschnittreserve: Lassen Sie oben und seitlich etwas Luft. Redaktionen schneiden auf ihr Layoutformat, meist auf 16:9 oder 3:2. Ein randlos komponiertes Bild verliert dabei das Dach.
  • Dateiname: sprechend, nicht „final_v7_neu.jpg". Projektname, Motiv, Urheber.

Liefern Sie die Bilder nicht als Anhang von zwölf Megabyte, sondern als Downloadlink mit einer Vorschau in der Mail. Anhänge in dieser Größe landen im Spamfilter oder werden vom Mailserver der Redaktion abgewiesen.

Bildunterschrift, Copyright und Freigabe

Jedes Bild braucht drei Angaben, und zwar in der Mail und in den Metadaten der Datei, nicht nur im Anschreiben.

Die Bildunterschrift beantwortet, was zu sehen ist, wo es steht und in welchem Zustand es sich befindet. Entscheidend ist der Hinweis, dass es sich um eine Visualisierung handelt – nicht als juristische Absicherung im Kleingedruckten, sondern als Teil des Textes: „Visualisierung des geplanten Wohnquartiers an der Musterstraße, Fertigstellung voraussichtlich 2027." Redaktionen sind gegenüber Renderings, die als Foto durchgehen sollen, ausgesprochen empfindlich, und zu Recht. Der Unterschied zwischen einem Rendering und einer echten Aufnahme des fertigen Objekts – wie sie später die Architekturfotografie nach Fertigstellung liefert – muss transparent sein.

Der Copyright-Vermerk nennt den Urheber in der Form, die im Vertrag vereinbart ist, also etwa „© Visualisierung: Studioname / Bauherr XY". Klären Sie vorab, ob Sie überhaupt das Recht zur Weitergabe an Dritte haben. Viele Standardverträge räumen Nutzungsrechte für die eigene Vermarktung ein, nicht aber die Unterlizenzierung an Presseverlage – und genau das tun Sie, wenn Sie ein Bild zur freien redaktionellen Nutzung stellen. Ein Satz im Vertrag verhindert diesen Fehler.

Die Freigabe ist die dritte Angabe: „Zur honorarfreien redaktionellen Nutzung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über dieses Projekt freigegeben." Ohne diesen Satz muss die Bildredaktion nachfragen – und Nachfragen kosten Zeit, die keine Redaktion hat.

Fachpresse und Lokalpresse brauchen Verschiedenes

Denselben Bildsatz an beide Gruppen zu schicken, ist der häufigste Fehler.

Die Fachpresse

Architektur- und Immobilienfachmedien interessieren sich für die planerische Substanz: Grundrisstypologie, Konstruktion, Energiekonzept, Materialität, den Städtebau. Sie wollen Schnitte, Grundrisse, Lagepläne und Detailansichten – und zwar zusätzlich zum Rendering, nicht statt seiner. Ein Fachredakteur, der einen Regelgeschossgrundriss bekommt, schreibt einen längeren Text. Nennen Sie das Architekturbüro, den Planungsstand und die Kennzahlen: Bruttogrundfläche, Anzahl Einheiten, Bauweise, angestrebte Zertifizierung.

Die Lokalpresse

Die Lokalredaktion interessiert sich für etwas völlig anderes: Was ändert sich für die Menschen im Viertel? Verschwindet der Parkplatz? Kommt eine Kita? Wird die Straße gesperrt? Das passende Bild ist hier die Einordnung in den Bestand – die Vogelperspektive über das Quartier, die Ansicht von der Straße, an der die Leser täglich vorbeigehen. Ein makellos gerendertes Wohnzimmer ist für die Lokalpresse wertlos.

Konkret bedeutet das: Sie brauchen aus demselben 3D-Modell zwei unterschiedliche Bildauswahlen. Das ist kein Zusatzauftrag, sondern eine Frage der Kameraeinstellung – vorausgesetzt, Sie melden den Bedarf vor dem Finalrender an und nicht danach. Belege dafür, wie unterschiedliche Motive aus einem Projekt entstehen, finden sich in unseren dokumentierten Projektbeispielen.

Der Presseverteiler und das Embargo

Ein Presseverteiler ist keine Adressliste, sondern eine gepflegte Beziehung. Zwanzig namentlich recherchierte Redakteurinnen und Redakteure, die tatsächlich über Immobilien in Ihrer Region schreiben, sind mehr wert als vierhundert generische info@-Adressen. Eine Mail an eine Sammeladresse ohne Namen wird als Massenaussendung erkannt und behandelt.

Das Embargo richtig setzen

Ein Embargo ist die Bitte, eine Meldung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu veröffentlichen. Es ist sinnvoll, wenn mehrere Medien gleichzeitig berichten sollen oder wenn die Meldung an einen Termin gekoppelt ist – Spatenstich, Vertriebsstart, Grundsteinlegung. Damit es funktioniert, braucht es drei Dinge: einen klar formulierten Sperrvermerk in der Betreffzeile, eine ausreichende Vorlaufzeit von mindestens drei bis fünf Werktagen, und die Bereitschaft, das Material vorab vollständig herauszugeben. Ein Embargo mit unvollständigem Bildmaterial ist wertlos, weil die Redaktion die Zeit nicht nutzen kann, die Sie ihr eigentlich verschaffen wollten.

Rechenbeispiel: Was PR-Reichweite in Mediakosten wäre

Um den Wert einer Veröffentlichung einzuordnen, hilft eine Ersatzrechnung – ausdrücklich als Modellrechnung, nicht als Messung. Angenommen, eine regionale Tageszeitung würde für eine Anzeige im Umfang einer Viertelseite 2.500 Euro verlangen. Erscheint stattdessen ein redaktioneller Beitrag ähnlichen Umfangs, entspricht das rechnerisch einem Gegenwert in dieser Größenordnung – bei höherer Glaubwürdigkeit, weil redaktionelle Inhalte anders gelesen werden als Anzeigen. Die Produktion des passenden Pressebildsatzes verursacht, wenn er aus einem ohnehin gebauten Modell abgeleitet wird, meist nur die Kosten zusätzlicher Kameraeinstellungen und Renderzeit. Ob die Rechnung für Sie aufgeht, hängt davon ab, wie viele Veröffentlichungen Sie realistisch erwarten – aber die Kalkulation lässt sich mit Ihren eigenen Mediadaten in fünf Minuten prüfen.

Wer wir sind und wie wir mit Bildrechten, Sperrfristen und vertraulichen Projekten umgehen, ist auf der Seite über unser Studio beschrieben. Wenn in Ihrem Projekt eine Pressephase ansteht und Sie den Bildsatz dafür getrennt vom Vertriebsmaterial planen wollen, sprechen Sie uns an – am besten, bevor der Finalrender läuft.

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